Stand: Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Wohnungsrenovierung, Innenausbau und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen RenovaCraft Studio (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde").
RenovaCraft Studio
Hellmuth-Schultz-Ring 56
83611 Zülpich
Deutschland
Telefon: +499918307131
E-Mail: [email protected]
Registrierungsnummer: 91489709
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe. Durch die Anfrage des Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen.
Nach einer Besichtigung und Bedarfsanalyse erstellt der Auftragnehmer ein detailliertes schriftliches Angebot, das folgende Informationen enthält:
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag beschriebenen Leistungen im Bereich Wohnungsrenovierung und Innenausbau. Dies umfasst insbesondere:
Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden separat vereinbart und berechnet. Der Kunde wird vor Durchführung von Zusatzleistungen über die entstehenden Kosten informiert und muss diesen schriftlich zustimmen.
Änderungswünsche des Kunden während der Projektdurchführung sind schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer erstellt ein Änderungsangebot mit Auswirkungen auf Preis und Zeitplan. Die Änderung wird erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien durchgeführt.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Materialkosten und Lohnsätzen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei Projekten unter 5.000 Euro kann eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung aussetzen.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Ausführungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die vereinbarten Fristen beginnen mit dem Vertragsschluss und der Zahlung der Anzahlung.
Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen bei:
Bei verbindlich vereinbarten Fristen gerät der Auftragnehmer erst nach Mahnung durch den Kunden in Verzug. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zu den vereinbarten Zeiten zugänglich ist. Bei Mehrfamilienhäusern informiert der Kunde die Nachbarn über die geplanten Arbeiten.
Der Kunde räumt die zu bearbeitenden Räume vor Arbeitsbeginn. Wertgegenstände und empfindliche Möbel sind zu entfernen oder abzudecken.
Der Kunde stellt kostenfrei zur Verfügung:
Der Kunde holt erforderliche behördliche Genehmigungen ein oder beauftragt den Auftragnehmer damit. Die Kosten trägt der Kunde.
Für die erbrachten Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind. Für vom Kunden beigestellte Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die für die Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Kunde die Arbeiten unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, abzunehmen. Die Abnahme erfolgt gemeinsam vor Ort.
Über die Abnahme wird ein schriftliches Protokoll erstellt, in dem eventuell festgestellte Mängel dokumentiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dokumentierte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb der genannten Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen, es sei denn, die Abnahme ist wegen der Art der Leistung ausgeschlossen oder der Kunde hat die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels berechtigt verweigert.
Die vom Auftragnehmer gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise und persönliche Daten.
Eine ordentliche Kündigung ist bis zum Beginn der Arbeiten ohne Angabe von Gründen möglich. Nach Arbeitsbeginn ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
Bei Kündigung durch den Kunden hat dieser die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die für das Projekt beschafften Materialien zu vergüten. Der Auftragnehmer hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Alle Entwürfe, Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt zu Referenzzwecken zu fotografieren und in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Werbematerialien zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
RenovaCraft Studio
Zülpich, Januar 2025